Wirtschaftliche Einnahmen

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Wirtschaftliche Einnahmen
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Bereich Finanzen & Administration
Wofür ist dieses Dokument gedacht? Überblick zum Thema wirtschaftliche Einnahmen
Für wen ist dieses Dokument relevant Finanz-Ansprechpersonen & alle, die für Viva con Agua Einnahmen machen
Ansprechpartner*in Friedhelm Wittmann
Weiterführende Artikel

Wir sprechen immer dann von Einnahmen, wenn die Einnahmen durch Anbieten von Gegenleistungen entstanden ist:

  • Verkauf von Merch oder anderen Dingen
  • Verkauf von Essen und Getränken
  • Eintrittsgelder
  • Startgebühren
  • Verkauf von Losen oder Bingo-Zetteln


 --> Der große Unterschied zu Spenden: dieses Geld muss versteuert werden! Deshalb müssen wirtschaftliche Einnahmen am Infostand auch immer getrennt von Spenden aufbewahrt werden.

Umgang mit Bar-Einnahmen

  • Werden als wirtschaftliche Einnahme im Pool eingetragen. Wenn sie,z.B. durch Merch-Verkauf bei einem Konzert entstanden sind macht man das in einem Eintrag zu der Aktion  -->  Nachzulesen bei How to Finanzen
  • Werden danach zusammen mit den Spenden ohne Abzug auf das Commerzbank-Konto eingezahlt.
  • Werden von der Geschäftsstelle versteuert.
  • Für diese Einnahmen können keine Spendenquittungen ausgestellt werden, sondern wir schreiben darüber Rechnungen (aber nur vom VcA-Büro Hamburg aus!) und sie müssen ganz normal versteuert werden.
  • Es ist sinnvoll, Wirtschaftsgeld zu generieren (auch wirtschaftliche Einnahmen bauen nach Abzug der Steuer Brunnen), es ist aber absolut wesentlich, die beiden Einnahmearten (Spende/ Wirtschaftsgeld) voneinander zu trennen. In der Verwendung und in der Dokumentation.

Wie werden Einnahmen versteuert?

  • Alle Einnahmen werden mit 19% MwSt. sowie 30% Körperschafts- und Gewerbesteuer versteuert. Den genauen Steuersatz berechnet der Steuerberater.

Welche Konsequenzen hat das?

  • Steuerlast muss beim "Preise machen" mitgedacht werden --> deshalb ist bei größeren Einnahmen eine Kalkulation wichtig
  • Belege für Auslagen müssen im gleichen Kalendermonat eingereicht werden --> hier kann die Vorsteuer abgezogen werden