Spendenbescheinigungen

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Spendenbescheinigungen
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Bereich Finanzen & Administration
Wofür ist dieses Dokument gedacht? Überblick zum Thema Spendenbescheinigungen
Für wen ist dieses Dokument relevant Finanz-Ansprechpersonen & alle, die mit Spender*innen zum Thema Spendenbescheinigungen im Austausch sind
Ansprechpartner*in Eileen Kurth
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Was ist eine Spendenbescheinigung?

Eine Spendenbescheinigung ist ein Dokument, dass bestätigt, dass eine natürliche oder juristische Person eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung aus dem eigenen Vermögen an eine gemeinnützige und damit steuerbefreite Organisation getätigt hat. Mit einer Spendenbescheinigung kann ein*e Spender*in die eigene jährliche Steuerlast senken. Die Möglichkeit Spendenquittungen zu erstellen ist ein großes Privileg und sichert die Arbeit von Viva con Agua langfristig. Da Spendenbescheinigungen stichprobenartig von Finanz-Ämtern geprüft werden, ist es wichtig, dass die Vergabe und Ausstellung von Spendenbescheinigungen mit größter Sorgfalt geschieht. 

Wer kann eine Spendenbescheinigung ausstellen?

Spendenbescheinigungen dürfen nur (und zwar ausschließlich nur) von der Geschäftsstelle des Vereins ausgestellt werden und sind nur mit einer Unterschrift des Vorstands gültig. Es ist wichtig, dass niemals eigenmächtig versucht wird, Spendenbescheinigungen auszustellen - dies bedeutet eine nicht unerhebliche Gefahr für unsere Gemeinnützigkeit. 

Wann kriege ich eine Spendenbescheinigung?

Für eine Spende bekommt ein*e Spender*in nur dann eine Spendenbescheinigung, wenn es sich eindeutig um einen Spende handelt. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn es eine Gegenleistung für die Spende gab. In der Praxis von Viva con Agua ist hier auch besondere Vorsicht geboten, wenn Veranstalter Spenden weiterleiten (z.B. die Summe für gesammelte Becher), damit aber nicht ihr Vermögen geschmälert haben. In diesem Fall erfolgte die Spende von Einzelpersonen direkt an Viva con Agua, der Veranstalter ist nur in die Weiterleitung involviert. Ein anderer Fall besteht, wenn ein Veranstalter eine Party organisiert, Eintritt nimmt und einen Teil des Eintritts an Viva con Agua spendet. Hier wird das Vermögen des Veranstalters geschmälert und somit kann er auch eine Spendenbescheinigung erhalten. 

Beachte hier immer: die Fragen rund um Spendenbescheinigungen sind komplex. Deshalb solltest du keine Spendenbescheinigung in Aussicht stellen, wenn du dir nicht absolut sicher bist, dass das rechtlich möglich ist. Im Zweifel frage lieber nochmal im Bereich Finanzen & Administration nach. 

Barspende

Wenn eine Person an einem Infostand eine freiwillige Barspende in selbst gewählter Höhe und ohne Gegenleistung tätigt, kriegt sie in der Regel keine Spendenbescheinigung für diesen Betrag. In ganz seltenen Fällen fragen Spender*innen gezielt nach Spendenbescheinigungen. Um mit unseren Ressourcen möglichst effizient umzugehen, werden Spendenbescheinigungen erst ab einer Spendensumme von mindestens 50 Euro ausgestellt. Die Spendenbescheinigung kann nur für die spendende Person selbst ausgestellt werden. Am Infostand werden alle nötigen Daten für eine Spendenbescheinigung gesammelt: Höhe der Spenden, vollständiger Name, Anschrift (Straße, Hausnummer). Diese Daten werden vom Finanz-ASP der Crew an die Geschäftsstelle übermittelt. Die Spendenbescheinigung wird der spenden Person am Ende des Quartals postalisch zugestellt. Vorraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Crew die Barspende bereits auf das Commerz-Bank-Konto eingezahlt hat.

Spende auf das Spendenkonto

Wenn eine Person eine Spende auf unser Spendenkonto überweist und im Betreff ihren vollständigen Namen und Anschrift angibt, bekommt sie automatisch im Laufe des Jahres eine Spendenbescheinigung postalisch zugesandt. 

Empfänger: Viva con Agua
IBAN: DE58200505501268135181
BIC: HASPDEHHXXX
BETREFF: WASSER FÜR ALLE (Name & Anschrift)

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung  mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an Viva con Agua benötigt der Spender einen Beleg für das Finanzamt, der auf unserer [[Homepage]] heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. 

Online-Spende

Auch für Spenden über unser Onlineformular können Spender*innen eine Spendenbescheinigung erhalten. Da hier automatisch die persönlichen Daten erfasst werden, hat die Geschäftsstelle alle Informationen, die für eine Spendenbescheinigung notwendig sind. Die Spendenbescheinigung wird im Laufe des Jahres, spätestens bis Februar des Folgejahres postalisch zugestellt. 

Spenden über Online-Spendentools

Auch wenn eine Spende über ein anderes Spendentool zu uns kommt (betterplace, facebook-Spendentool) kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Hier sieht der Prozess wie folgt aus:

Fördermitgliedschaft

Auch Fördermitglieder bekommen eine Mitgliedsbescheinigung in Höhe ihrer Fördersumme. Dies ist zwar nicht explizit eine Spendenbescheinigung, kann aber bei der Steuererklärung in gleicher Weise geltend gemacht werden.

Vereinsmitgliedschaft

Vereinsmitglieder, die nicht von ihrem Mitgliedsbeitrag befreit sind bekommen, obwohl auch eine Mitgliedsbescheinigung mit der Summe des Mitgliedsbeitrags (50 Euro). Auch hier handelt es sich nicht explizit um eine Spendenbescheinigung, aber die Mitgliedsbescheinigung kann bei der Steuererklärung in gleicher Weise geltend gemacht werden. 

Spendenbescheinigungen für Sachspenden

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Menschen und Unternehmen Viva con Agua Material oder Dienstleistungen spenden und dafür nach einer Spendenbescheinigung fragen. Viva con Agua bietet diese Möglichkeit nicht proaktiv an. Hierbei sind einige Dinge zu beachten, deshalb muss dieser Fall immer im Vorfeld (bevor die Spende getätigt wird) mit Eileen oder Ella besprochen werden. 
Hierbei ist wichtig zu wissen, dass dies nur für einen Spendenwert möglich ist, den ein Verein auch aus eigener Tasche aufbringen könnte. Eine Spendenbescheinigung für ein Teambuilding-Event im Wert von 10.000 Euro wäre folglich nicht möglich.

Weiterhin muss zum Prozess folgendes klar sein: die spendende Person / das spendene Unternehmen stellt für die Leistung oder das Material eine reguläre Rechnung (inkl. Steuerangabe) an Viva con Agua de Sankt Pauli e.V. auf der Menge, Zustand und Wert der Sachspende detailliert aufgelistet ist und vermerkt folgenden Satz: "zugunsten einer Spendenbescheinigung verzichte ich auf die Erstattung der Summe".