Viva con Agua Crews: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. August 2019, 09:03 Uhr
Viva con Agua Crews | |
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Ansprechperson | Ella Monden |
Emailadresse | [1] |
Als Crews werden die ehrenamtlich geführten Ortsgruppen der jeweiligen Viva con Agua Vereine bezeichnet. Es sind Zusammenschlüsse
von Supporter*innen in einer Stadt oder einer Region. Sie sind regionale Anlaufstellen für die ehrenamtlichen Supporter des Vereins und für die interessierte Öffentlichkeit. Mit ihren bunten und vielfältigen Aktionen unterstützen sie Viva con Agua dabei Spenden zu sammeln und die Öffentlichkeit für das globale Thema Trinkwasser zu sensibilisieren. Wie alle Unterstützer*innen von VcA orientieren sich auch die Crews an den Kulturellen Grundannahmen.
Eine Crew ist rechtlich unselbstständig und organisatorisch eine Untergliederung des Vereins. Eine Crew kann daher keine eigenen Rechtsgeschäfte abschließen.
Rechte und Pflichten einer Crew
Zu der offiziellen Grundausstattung einer Crew gehören:
- eine Viva con Agua Emailadressen
- eine Viva con Agua-Stadt Facebook-Seite
- ein Stadtaccount (Crew-Poolzugang)
- Zugang zu Informationen aus dem VcA-Kosmos
- die Möglichkeit eine Person als stimmberechtiges Vereinsmitglied zur Mitgliederversammlung zu entsenden
- ein offizielles Crew-Logo mit Stadtnamen
Zu den Pflichten einer Crew gehört es, dass:
- sie sich intern eine Struktur gibt, die ihren eigenen, individuellen Bedürfnissen gerecht wird.
- sie Ansprechpersonen (ASP) für die hauptamtliche Vereinsadministration bestimmt (siehe dazu Ansprechpersonen).
- mindestens zwei Personen pro Crew das jährliche VIVA CON AGUA NETZWERKTREFFEN besuchen.
- sie für VcA regelmäßig aktiv ist und mind. vier Aktionen im Jahr umsetzt.
- eine stetige, monatliche und ordentliche Buchhaltung führt.
- sie sich in ihren Handlungen an den Kulturellen Grundannahmen von Viva con Agua orientiert.
Ansprechpersonen
Was sind Ansprechpersonen und wofür brauchen wir sie?
Grundsätzlich soll sich jede Crew so strukturieren, wie es für sie am sinnvollsten ist. Als eine Orientierung wurden 2012 die Ansprechpersonen eingeführt. Ansprechpersonen fungieren crewintern, vereinsintern und für externe Partner als Kommunikationsschnittstelle zu konkreten Themenbereichen in der Crew (ursprünglich Aktionen, Bildung, Netzwerk und Finanzen). Sie werden im ersten Quartal des Jahres auf der Crew-Versammlung bestimmt, ihre Amtszeit sollte möglichst ein Jahr betragen. Die Strukturvorgaben waren zum Zeitpunkt der Einführung zwingend notwendig und haben dem Verein sehr geholfen. Heute ist die Benennung von Ansprechpersonen eher als Empfehlung und als Orientierungshilfe zu verstehen. Jede Crew hat ihre eigenen Herausforderungen und bedarf einer individuellen Struktur, die sie sich selbst erarbeiten sollte.
ASP Finanzen
Die Funktion/Rolle der Ansprechperson Finanzen ist von der freien Gestaltung der internen Struktur ausgenommen. Sie ist absolut notwendig und wird zwingend vorausgesetzt. Die ASP Finanzen hat die Aufgabe die Buchhaltung der Crew zu führen, die Weiterleitung der Spenden- und Wirtschaftsgelder zu überblicken und gibt die Bugdets bei Crew-Aktionen frei.
Aufgaben und Prozesse die diese Funktion betreffen sind im How to Finanzen zusammengefasst.
Stimmberechtigtes Vereinsmitglied (Regelung betrifft den Deutschen Verein)
Jede offiziell gegründete VcA Crew hat die Möglichkeit eine beliebige Person aus ihren Reihen zu wählen, die als stimmberechtigtes Vereinsmitglied an den Mitgliederversammlung (MV) teilnehmen kann. Das Stimmberechtigte Mitglied wird von allen Stimmrechtlosen Mitgliedern der Crew gewählt. Der oder die Delegierte muss einen Antrag auf Mitgliedschaft nach §4 (2) S1. Nr. C der Vereinssatzung stellen. Die Vereinsmitgliedschaft endet automatisch nach einem Jahr, kann aber bei Wiederwahl neu beantragt werden.
Für alle Themen rund um die (MV) ist der/die Delegierte (als offizielles Vereinsmitglied) die zentrale Schnittstelle zwischen Vereinsadministration und der jeweiligen Crew. Die entsprechende Person bekommt alle Informationen zur MV zur Verfügung gestellt und leitet sie an die Crew weiter. Das stimmberechtigte Mitglied versucht ein Stimmungsbild der Crew zu den abzustimmenden Themen zu erhalten und dieses bei der Abstimmung zu berücksichtigen.
Das stimmberechtigte Vereinsmitglied muss bei der MV nicht persönlich anwesend sein. Es besteht die Möglichkeit die eigene Stimme auf ein anderes, anwesendes, stimmberechtigtes Vereinsmitglied zu übertragen. Die Stimme kann nicht an ein anderes Mitglied der Crew übertragen werden.
Für die Vereinsmitgliedschaft wird, wie in jedem anderen Verein auch, ein Jahresbeitrag erhoben. Dieser beträgt aktuell 50,00 €. Die Mitgliedsbeiträge kommen unserer Vereinsarbeit zu Gute. Nach §6 (3) unserer Satzung besteht die Möglichkeit sich von dieser Beitragspflicht befreien zu lassen, insofern dafür besondere Gründe vorliegen. Eine entsprechende Erklärung findet sich im Antrag.
Weitere, obligatorische ASP-Funktionen
Je nach Bedarf kann eine Crew weitere Ansprechpersonen bestimmen. Dafür ist es sinnvoll, dass sich die Crew überlegt, welche wiederkehrende Aufgaben und Tätigkeiten es innerhalb der Gruppe gibt und ob es sinnvoll ist Funktionen/Rollen zu definieren, die für die Erfüllung dieser Aufgaben verantwortlich sein sollen. Die Funktionen/Rollen sollten so konzipiert sein, dass sie möglichst von einer, maximal zwei Personen erfüllt werden können.
Möglich sind u.a. Ansprechpersonen:
- für die Koordination von Pfandbecher-Aktionen bei Konzerten, Festivals und Tourneen (ASP Aktionen)
- als Schnittstelle zu örtlichen Bildungspartnern (Schulen, Unis oder KiTas) (ASP Bildung)
- für die interne Teamkommunikation (ASP Netzwerk)
- als Schnittstelle zur örtlichen Presse
- für die Pflege der Social Media Profile
- u.v.m.
Crew-Versammlung und Wahl der Ansprechpersonen
Jede Crew ist angehalten im ersten Quartal des Jahres eine Crew-Versammlung abzuhalten. Dort wird das vergangene Jahr reflektiert, ein Crew-Jahresbericht inkl. Bericht des Finanz-ASP über gesammelte Spenden, Einnahmen und Ausgaben präsentiert, ggf. wird die individuelle Crew- und ASP-Struktur für die Zukunft angepasst, sowie das stimmberechtigte Vereinsmitglied und die weiteren Ansprechpersonen für das kommende Jahr bestimmt.
Die Ansprechpersonen werden bis zum 30.04. eines jeden Jahres dem Bereich Netzwerk/Freiwilligenkoordination im Brunnenbüro mitgeteilt. Das stimmberechtigte Vereinsmitglied muss bis zu diesem Datum einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vereins-Vorstand gestellt haben.
Crew Finanzen
Eine Viva con Agua Crew genießt ein großes Vertrauen seitens des Vereins, der Spender*innen, der Partner*innen und der Supporter*innen. Als Spenden sammelnde Organisation legt der Verein einen großen Wert auf einen sauberen und zuverlässigen Umgang mit Spenden- und Wirtschaftsgeldern. Jede Crew verpflichtet sich dazu, ihre Ein- und Ausgaben streng nach den Richtlinien der How to Finanzen zu dokumentieren und an den jeweiligen Verein weiter zu leiten.
Jede Crew muss eine Ansprechperson bestimmen, die in Sachen Crew-Finanzen als Schnittstelle zwischen Brunnenbüro und Crew fungiert.
Crew-Aktionen
Viva con Agua lebt von freudvollem Aktionismus und kreativen Ideen die überall im VCA-Kosmos entstehen und zu spannenden Aktionen transformiert werden. Um diesen Geist aufrecht zu erhalten befinden wir uns stets auf einer Gratwanderung zwischen größtmöglicher kreativer Entfaltungsfreiheit auf der einen und dem notwendigen Monitoring der Vereinsaktivitäten auf der anderen Seite.
Insbesondere bei Crew-Aktionen, die keine Pfandbecheraktionen oder Spendenläufe sind, also Aktionen mit denen wir nicht bereits jahrelange Erfahrung haben und von Crews eigenständig geplant und durchgeführt werden, sind folgende wichtige Grundregeln zu beachten. Aktuell haben wir uns gemeinsam auf die folgende Rahmenbedingungen zur Durchführung von Crew- Aktionen geeinigt.
- VcA ist grundsätzlich niemals Veranstalter einer Crew-Aktion
Als Veranstalter*in eines Events hat man vielerlei Pflichten, je aufwändiger eine Veranstaltung, desto umfangreicher sind sie in der Regel (dazu gehören u.a. GEMA-Anmeldung, behördliche Anmeldungen, Abführen von Steuern, Abschließen einer Haftpflichtversicherung, etc.).
- Eine Crew ist keine eigenständige Rechtsperson (gilt für den deutschen Verein)
Crews sind Untergruppen des Vereins. Der Vorstand ist grundsätzlich der einzigen im Verein, der im Namen von VcA Rechtsgeschäfte tätigen können, also u.a. Verträge abschließen, Absprachen mit Behörden treffen oder Spendenquittungen ausstellen darf.
- Das Missachten dieser Grundregeln kann für die organisierenden Personen und ggf. für den Verein zu Problemen führen.
Bei Unklarheiten ist es immer ratsam den Bereich Netzwerk/Freiwilligenkoordination im Brunnenbüro zu kontaktieren
Bunte, wilde, verrückte, freudvolle und spendenwirksame Aktionen machen VcA zu dem was es ist. Das soll auch in Zukunft so bleiben.
(siehe auch How to Best-Practice Crew-Aktionen)