Aufsichtsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Wie viele Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Genossenschaften und Organisationen besitzt der deruttsche Verein [[Viva_con_Agua_de_Sankt_Pauli_e.V.|Viva con Agua de Sankt Pauli e.V.]] seit der Satzungsänderung im Jahr 2017 einen ehrenamtlichen Aufsichtsrat als Kontrollgremium. Der Aufsichtsrat wird von den stimmberechtigten Mitgliedern des deutschen Vereins gewählt und ist somit das Vertretungsorgan der stimmberechtigten Mitglieder (§ 18 (2) [https://www.vivaconagua.org/files/pdfs/20181215_Satzung_Viva_con_Agua_de_Sankt_Pauli_e.V.pdf|%20 Vereinssatzung]).
Wie viele andere Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Genossenschaften und Organisationen besitzt der der deutsche Verein [[Viva_con_Agua_de_Sankt_Pauli_e.V.|Viva con Agua de Sankt Pauli e.V.]] seit der Satzungsänderung im Jahr 2017 einen ehrenamtlichen Aufsichtsrat als Kontrollgremium. Der Aufsichtsrat wird von den stimmberechtigten Mitgliedern des deutschen Vereins gewählt und ist somit das Vertretungsorgan der stimmberechtigten Mitglieder (§ 18 (2) [https://www.vivaconagua.org/files/pdfs/20181215_Satzung_Viva_con_Agua_de_Sankt_Pauli_e.V.pdf|%20 Vereinssatzung]).
 


= Aufgaben des Aufsichtsrats =
= Aufgaben des Aufsichtsrats =


Die Zusammensetzung sowie Rechte und Pflichten des ehrenamtlichen Aufsichtsrats des deutschen Vereins wurden von den Mitgliedern beschlossen und sind in der [https://www.dropbox.com/s/d0l0m2sw57xln5l/Vereinsordnung_VcA_2.Version_Feb19.pdf?dl=0| Vereinsordnung] des deutschen Vereins festgelegt. Weiter ausgeführt werden diese in der Geschäftsordnung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Die Hauptaufgaben des Aufsichtsrats bestehen darin den hauptamtlichen geschäftsführenden Vorstand einzusetzen und anschließend diesen zu beraten und zu kontrollieren (§18 (2) [https://www.vivaconagua.org/files/pdfs/20181215_Satzung_Viva_con_Agua_de_Sankt_Pauli_e.V.pdf|%20 Vereinssatzung]). Außerdem benötigen die jährlichen Haushaltspläne des deutschen Vereins sowie alle Rechtsgeschäfte des Vereins von über 100.000€ einer Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei den Rechtsgeschäften sind lediglich Rechtsgeschäfte, die Projektförderungen betreffen ausgenommen. Weiterhin müssen alle neuen von stimmberechtigten Mitgliedern vorgeschlagenen und anschließend von dem Vereinsvorstand überprüften Multiplikatorinnen und Multiplikatoren vom Aufsichtsrat genehmigt werden.
Die Zusammensetzung sowie Rechte und Pflichten des ehrenamtlichen Aufsichtsrats des deutschen Vereins wurden von den Mitgliedern beschlossen und sind in der [https://www.dropbox.com/s/d0l0m2sw57xln5l/Vereinsordnung_VcA_2.Version_Feb19.pdf?dl=0| Vereinsordnung] des deutschen Vereins festgelegt. Weiter ausgeführt werden diese in der Geschäftsordnung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Die Hauptaufgaben des Aufsichtsrats bestehen darin den hauptamtlichen geschäftsführenden Vorstand einzusetzen und anschließend diesen zu beraten und zu kontrollieren (§18 (2) [https://www.vivaconagua.org/files/pdfs/20181215_Satzung_Viva_con_Agua_de_Sankt_Pauli_e.V.pdf|%20 Vereinssatzung]). Außerdem benötigen die jährlichen Haushaltspläne des deutschen Vereins sowie alle Rechtsgeschäfte des Vereins von über 100.000€ einer Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei den Rechtsgeschäften sind lediglich Rechtsgeschäfte ausgenommen, die Projektförderungen betreffen. Weiterhin müssen alle neuen von stimmberechtigten Mitgliedern vorgeschlagenen und anschließend von dem Vereinsvorstand überprüften Multiplikatorinnen und Multiplikatoren vom Aufsichtsrat genehmigt werden.


Die [https://www.vivaconagua.org/files/pdfs/20181215_Satzung_Viva_con_Agua_de_Sankt_Pauli_e.V.pdf|%20 Vereinssatzung] listet die Aufgaben des Aufsichtsrats zusammengefasst wie folgt auf (§18 (2)):
Die [https://www.vivaconagua.org/files/pdfs/20181215_Satzung_Viva_con_Agua_de_Sankt_Pauli_e.V.pdf|%20 Vereinssatzung] listet die Aufgaben des Aufsichtsrats zusammengefasst wie folgt auf (§18 (2)):
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<br/> Die zentrale Beratungs- und Kontrollaufgabe des Aufsichtsrats bezieht auf die strategische Ausrichtung des deutschen Vereins sowie auf mittel- und langfristige Entscheidungen und Entwicklungen. Diese Aufgabe nimmt der Aufsichtsrat durch die zwei Mal im jahr stattfindenden Termine mit dem Vorstand war sowie über Mailverkehr und situativ stattfindende Telefonate und Treffen. Das operative Tagesgeschäft sowie einzelne Vorkommnisse im Verein nimmt der Aufsichtsrat zur Kenntnis und wertet diese im größeren Rahmen, aber bespricht diese höchstens informativ mit dem Vorstand, da die Vereinsführung selbst bei dem hauptamtlichen Vorstand liegt. Durch seine Charakteristik ist der Aufsichtsrat die Mitgliedervertretung des deutschen Vereins und dient den stimmberechtigten Mitgliedern als Ansprechstelle und höhere Instanz, wenn Vorkommnisse nicht zuvor über den Kontakt mit den jeweiligen Angestellten, gegebenenfalls der Ehrenamtsvertretung Komitee, Bereichsleitern sowie dem Vorstand zufriedenstellend geklärt werden konnten.
<br/> Die zentrale Beratungs- und Kontrollaufgabe des Aufsichtsrats bezieht auf die strategische Ausrichtung des deutschen Vereins sowie auf mittel- und langfristige Entscheidungen und Entwicklungen. Diese Aufgabe nimmt der Aufsichtsrat durch die zwei Mal im jahr stattfindenden Termine mit dem Vorstand wahr sowie über Mailverkehr und situativ stattfindende Telefonate und Treffen. Das operative Tagesgeschäft sowie einzelne Vorkommnisse im Verein nimmt der Aufsichtsrat zur Kenntnis und wertet diese im größeren Rahmen, aber bespricht diese höchstens informativ mit dem Vorstand, da die Vereinsführung selbst bei dem hauptamtlichen Vorstand liegt. Durch seine Charakteristik ist der Aufsichtsrat die Mitgliedervertretung des deutschen Vereins und dient den stimmberechtigten Mitgliedern als Ansprechstelle und höhere Instanz, wenn Vorkommnisse nicht zuvor über den Kontakt mit den jeweiligen Mitarbeitenden, gegebenenfalls der Ehrenamtsvertretung [[Komitee|Komitee]], Bereichsleitern sowie dem Vorstand zufriedenstellend geklärt werden konnten.
 
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= Mitgliedschaft im Aufsichtsrat =
= Mitgliedschaft im Aufsichtsrat =


Mitglied des Aufsichtsrats kann jedes stimmberechtigte natürliche Mitglied des deutschen Vereins werden, dass das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich der Wahl auf der Mitgliederversammlung stellt. Weiterhin ist es zulässig, dass auch juristische Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden können und von natürlichen Personen vertreten werden. Die Mitgliederversammlung kann ebenfalls die Aufsichtsratmitglieder unter bestimmten Gründen abberufen. Der Aufsichtsrat wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt und kann laut Satzung aus fünf bis sieben Personen bestehen. Der gewählte Aufsichtsrat wählt anschließend seine eigene Sprecherin bzw. Sprecher sowie die vertretende Person. (§18 [https://www.vivaconagua.org/files/pdfs/20181215_Satzung_Viva_con_Agua_de_Sankt_Pauli_e.V.pdf|%20 Vereinssatzung])
Mitglied des Aufsichtsrats kann jedes stimmberechtigte natürliche Mitglied des deutschen Vereins werden, das das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich der Wahl auf der Mitgliederversammlung stellt. Weiterhin ist es zulässig, dass auch juristische Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden können und von natürlichen Personen vertreten werden. Die Mitgliederversammlung kann Aufsichtsratmitglieder unter bestimmten Gründen abberufen. Der Aufsichtsrat wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt und kann laut Satzung aus fünf bis sieben Personen bestehen. Der gewählte Aufsichtsrat wählt anschließend seine Sprecherin bzw. Sprecher sowie die vertretende Person. (§18 [https://www.vivaconagua.org/files/pdfs/20181215_Satzung_Viva_con_Agua_de_Sankt_Pauli_e.V.pdf|%20 Vereinssatzung])


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= Erster Aufsichtsrat (2017-2020) =
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[[File:Aufsichtsrat 2017.jpeg|thumb|upright|Der Aufsichtsrat 2017-2020: Koray Döver, Ronja Rückheim, Wanja Weskott, Dannie Quilitzsch, Christoph Burggraf (v.l.n.r.)]]


Nachdem aus einer Satzungsänderung die Notwendigkeit eines Aufsichtsrats resultierte, wurde im Jahr 2017 der erste Aufsichtsrat von der Mitgliederversammlung gewählt. Anschließend bestimmte der Aufsichtsrat seine Sprecherin und seinen stellvertretenden Sprecher. Die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
Nachdem aus einer Satzungsänderung die Notwendigkeit eines Aufsichtsrats resultierte, wurde im Jahr 2017 der erste Aufsichtsrat von der Mitgliederversammlung gewählt. Anschließend bestimmte der Aufsichtsrat seine Sprecherin und seinen stellvertretenden Sprecher. Die Aufsichtsratsprecherin trifft sich alle 1 - 2 Monate persönlich mit dem Vorstand. Die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sind:


*Dannie Quilitzsch (Aufsichtsratsprecherin)  
*Dannie Quilitzsch (Aufsichtsratsprecherin)  
*Christoph Burggraf (vertretender Asufsichtsratsprecher)  
*Christoph Burggraf (vertretender Aufsichtsratsprecher)  
*Wanja Weskott  
*Wanja Weskott  
*Ronja Rückheim  
*Ronja Rückheim  
*Koray Döver  
*Koray Döver  


<br/> Als erste Amtshandlung setzte der Aufsichtsrat nach einer vereinsinternen Ausschreibung Tobias Rau als geschäftsführenden Vorstand und Vorstandsvorsitzenden ein. Nach einer weiteren und diesmal öffentlichen Ausschreibung setzte er Carolin Stüdemann als Vorständin ein. Der Aufsichtsrat versteht sich beratendes Gremium, dass in einem Vertrauensverhältnis mit dem Vorstand zusammenarbeitet. Neben monatlichen Meetings, um aktuelle Themen zu besprechen, trifft sich der Aufsichtsrat mindestens ein Mal im Jahr persönlich, um in einen Jahresrück- und Ausblick sowie die Vereinsentwicklung zu analysieren. Zudem gibt es ein persönliches Treffen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand im Frühjahr jeden Jahres bei dem die aktuelle Vereinsstrategie besprochen wird und ein Treffen im Herbst bei dem die Vereinsentwicklung reflektiert wird.
<br/> Als erste Amtshandlung setzte der Aufsichtsrat nach einer vereinsinternen Ausschreibung Tobias Rau als geschäftsführenden Vorstand und Vorstandsvorsitzenden ein. Nach einer weiteren und diesmal öffentlichen Ausschreibung setzte er Carolin Stüdemann als Vorständin ein. Der Aufsichtsrat versteht sich beratendes Gremium, das in einem Vertrauensverhältnis mit dem Vorstand zusammenarbeitet. Neben monatlichen Meetings, um aktuelle Themen zu besprechen, trifft sich der Aufsichtsrat mindestens ein Mal im Jahr persönlich, um in einen Jahresrück- und Ausblick sowie die Vereinsentwicklung zu analysieren. Zudem gibt es ein persönliches Treffen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand im Frühjahr jeden Jahres, bei dem die aktuelle Vereinsstrategie besprochen wird und ein Treffen im Herbst, bei dem die Vereinsentwicklung reflektiert wird.
 
= Zweiter Aufsichtsrat (seit 2020) =
 
Alle Aufsichtsratmitglieder aus dem ersten Aufsichtsrat stellten sich im Jahr 2020 erneut auf der Mitgliedersammlung zur Wahl auf und wurden auf weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt.

Aktuelle Version vom 11. Dezember 2020, 21:31 Uhr

Allgemein

Wie viele andere Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Genossenschaften und Organisationen besitzt der der deutsche Verein Viva con Agua de Sankt Pauli e.V. seit der Satzungsänderung im Jahr 2017 einen ehrenamtlichen Aufsichtsrat als Kontrollgremium. Der Aufsichtsrat wird von den stimmberechtigten Mitgliedern des deutschen Vereins gewählt und ist somit das Vertretungsorgan der stimmberechtigten Mitglieder (§ 18 (2) Vereinssatzung).

Aufgaben des Aufsichtsrats

Die Zusammensetzung sowie Rechte und Pflichten des ehrenamtlichen Aufsichtsrats des deutschen Vereins wurden von den Mitgliedern beschlossen und sind in der Vereinsordnung des deutschen Vereins festgelegt. Weiter ausgeführt werden diese in der Geschäftsordnung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Die Hauptaufgaben des Aufsichtsrats bestehen darin den hauptamtlichen geschäftsführenden Vorstand einzusetzen und anschließend diesen zu beraten und zu kontrollieren (§18 (2) Vereinssatzung). Außerdem benötigen die jährlichen Haushaltspläne des deutschen Vereins sowie alle Rechtsgeschäfte des Vereins von über 100.000€ einer Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei den Rechtsgeschäften sind lediglich Rechtsgeschäfte ausgenommen, die Projektförderungen betreffen. Weiterhin müssen alle neuen von stimmberechtigten Mitgliedern vorgeschlagenen und anschließend von dem Vereinsvorstand überprüften Multiplikatorinnen und Multiplikatoren vom Aufsichtsrat genehmigt werden.

Die Vereinssatzung listet die Aufgaben des Aufsichtsrats zusammengefasst wie folgt auf (§18 (2)):

  1. Definition des Inhalts der Quartalsberichte mit Finanzkennzahlen,
  2. Regelmäßiges Update von Geschäftsordnungen und Vereinsordnung zur Freigabe durch die Mitgliederversammlung oder das sonst zuständige Organ,
  3. Ausschreibungsverfahren für Mitglieder des Vorstandes,
  4. Bestellung und Abberufung des Vorstandes,
  5. Beratung des Vorstandes,
  6. Festlegung des Aufgabenbereichs des Vorstandes, soweit sich diese nicht schon aus der Satzung ergibt,
  7. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr,
  8. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandsund Weiterleitung des Berichts an die Mitgliederversammlung nebst Abgabe einer Empfehlung hinsichtlich der Entlastung des Vorstandes,
  9. Kontrolle des Handelns des Vorstandes (auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit).
  10. Widerspruchsrecht hinsichtlich der Aufnahme der stimmberechtigten Mitgliederder Multiplikatoren.


Die zentrale Beratungs- und Kontrollaufgabe des Aufsichtsrats bezieht auf die strategische Ausrichtung des deutschen Vereins sowie auf mittel- und langfristige Entscheidungen und Entwicklungen. Diese Aufgabe nimmt der Aufsichtsrat durch die zwei Mal im jahr stattfindenden Termine mit dem Vorstand wahr sowie über Mailverkehr und situativ stattfindende Telefonate und Treffen. Das operative Tagesgeschäft sowie einzelne Vorkommnisse im Verein nimmt der Aufsichtsrat zur Kenntnis und wertet diese im größeren Rahmen, aber bespricht diese höchstens informativ mit dem Vorstand, da die Vereinsführung selbst bei dem hauptamtlichen Vorstand liegt. Durch seine Charakteristik ist der Aufsichtsrat die Mitgliedervertretung des deutschen Vereins und dient den stimmberechtigten Mitgliedern als Ansprechstelle und höhere Instanz, wenn Vorkommnisse nicht zuvor über den Kontakt mit den jeweiligen Mitarbeitenden, gegebenenfalls der Ehrenamtsvertretung Komitee, Bereichsleitern sowie dem Vorstand zufriedenstellend geklärt werden konnten.

 

Mitgliedschaft im Aufsichtsrat

Mitglied des Aufsichtsrats kann jedes stimmberechtigte natürliche Mitglied des deutschen Vereins werden, das das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich der Wahl auf der Mitgliederversammlung stellt. Weiterhin ist es zulässig, dass auch juristische Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden können und von natürlichen Personen vertreten werden. Die Mitgliederversammlung kann Aufsichtsratmitglieder unter bestimmten Gründen abberufen. Der Aufsichtsrat wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt und kann laut Satzung aus fünf bis sieben Personen bestehen. Der gewählte Aufsichtsrat wählt anschließend seine Sprecherin bzw. Sprecher sowie die vertretende Person. (§18 Vereinssatzung)

 

Erster Aufsichtsrat (2017-2020)

Der Aufsichtsrat 2017-2020: Koray Döver, Ronja Rückheim, Wanja Weskott, Dannie Quilitzsch, Christoph Burggraf (v.l.n.r.)

Nachdem aus einer Satzungsänderung die Notwendigkeit eines Aufsichtsrats resultierte, wurde im Jahr 2017 der erste Aufsichtsrat von der Mitgliederversammlung gewählt. Anschließend bestimmte der Aufsichtsrat seine Sprecherin und seinen stellvertretenden Sprecher. Die Aufsichtsratsprecherin trifft sich alle 1 - 2 Monate persönlich mit dem Vorstand. Die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

  • Dannie Quilitzsch (Aufsichtsratsprecherin)
  • Christoph Burggraf (vertretender Aufsichtsratsprecher)
  • Wanja Weskott
  • Ronja Rückheim
  • Koray Döver


Als erste Amtshandlung setzte der Aufsichtsrat nach einer vereinsinternen Ausschreibung Tobias Rau als geschäftsführenden Vorstand und Vorstandsvorsitzenden ein. Nach einer weiteren und diesmal öffentlichen Ausschreibung setzte er Carolin Stüdemann als Vorständin ein. Der Aufsichtsrat versteht sich beratendes Gremium, das in einem Vertrauensverhältnis mit dem Vorstand zusammenarbeitet. Neben monatlichen Meetings, um aktuelle Themen zu besprechen, trifft sich der Aufsichtsrat mindestens ein Mal im Jahr persönlich, um in einen Jahresrück- und Ausblick sowie die Vereinsentwicklung zu analysieren. Zudem gibt es ein persönliches Treffen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand im Frühjahr jeden Jahres, bei dem die aktuelle Vereinsstrategie besprochen wird und ein Treffen im Herbst, bei dem die Vereinsentwicklung reflektiert wird.

Zweiter Aufsichtsrat (seit 2020)

Alle Aufsichtsratmitglieder aus dem ersten Aufsichtsrat stellten sich im Jahr 2020 erneut auf der Mitgliedersammlung zur Wahl auf und wurden auf weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt.