Rechtsgeschäfte in der Crewarbeit
Rechtsgeschäfte in der Crewarbeit | |
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Bereich | Vereinsvorstand und Freiwilligenkoordination |
Wofür ist dieses Dokument gedacht? | Überblick zu Rechtsgeschäften in der Crew-Arbeit |
Für wen ist dieses Dokument relevant | Alle Freiwilligen, die für Viva con Agua Aktionen organisieren und durchführen |
Bei Fragen | Netzwerk@vivaconagua.org |
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Ein paar einleitende Worte zu Beginn: ALLE FÜR WASSER steht für kreatives und selbstorganisiertes Engagement mit dem Ziel für WASH zu sensibilieren und Spenden für WASH-Projekte zu sammeln. Zwei wichtige Standbeine sind dabei die Entfaltung des eigenen Potentials sowie die persönliche Entwicklung der einzelnen Engagierten. Dies soll natürlich in einem sicheren Rahmen stattfinden und nicht durch bewusste oder unbewusste rechtliche Verantwortung überlagert sein. Gleichzeitig können Fehler im Bereich der rechtlichen Verantwortung nicht nur für einzelne Supporter*innen, sondern auch für den Vorstand und den Verein an sich Konsequenzen haben. In der Annahme, dass niemand durch sein oder ihr Engagement dem Verein schaden will, ist dieses Thema hier einmal ausführlich erklärt.
Jede Crew ist eine rechtlich unselbstständige Untereinheit des Vereins. Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass die Crew oder einzelne Supporter den Verein Viva con Agua de Sankt Pauli e.V. nicht in rechtlichen bzw. vertraglichen Angelegenheit vertreten können. Rechtliche bzw. vertragliche Angelegenheiten können nur durch den Vorstand des Vereins oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
Was fällt unter rechtliche bzw. vertragliche Angelegenheit?
Unterschreiben von Verträgen
Jegliche Art von Verträgen, sei es zur Miete von oder Kooperation mit Locations oder ähnliches, muss vom Vorstand geprüft und unterschrieben werden. Denn der Vorstand muss alle Aktivitäten des Vereins und der Crews verantworten. Mit einem Vertrag gehen immer Rechte und Pflichten einher. Vor jedem Vertragsabschluss muss durch den Vorstand geprüft werden, welche Verpflichtungen auf den Verein zukommen und ob der Verein diese erfüllen kann. Solltest du für eine Aktion eine Vertragsunterzeichnung benötigen, setze dich rechtzeitig mit deiner hauptamtlichen Ansprechperson in Verbindung. Sie leitet für dich den Vertag an den Vorstand weiter und bespricht alles notwendige mit ihm.
Du persönlich darfst für Viva con Agua keine Verträge unterschreiben! Von dir unterschriebene Verträge haben keine Rechtsgültigkeit. Mach dir das unbedingt bewusst.
Auftritt als Veranstalter
Viva con Agua sucht sich immer erfahrende Veranstalter für Event-Kooperationen. Viva con Agua tritt nie selbst als Veranstalter eines Events auf. Daher sollte die Rolle des Veranstalters bei der Planung von Aktionen frühzeitig geklärt werden. Zur Rolle des Veranstalters gehören in der Regel nicht nur die Verantwortung für ein Event, sondern auch die rechtliche und versicherungstechnische Absicherung eines Events (z.B. Einhaltung der Versammlungsstätten-Verordnung, Tragen des finanziellen Risikos, Veranstaltungshaftpflicht, GEMA-Anmeldung, sonstige behördliche Korrespondenz).Häufig ist die Frage zwar oberflächlich geklärt, aber dann landen doch GEMA-Rechnungen bei Viva con Agua und das ist noch der beste Fall.
Bitte kläre diese Fragen immer offen und ehrlich. Tritt bitte nicht selbst als Veranstalter einer Aktion auf, wenn du damit keine Erfahrung hast. Sollte bei der Veranstaltung etwas schief gehen, kann das nicht nur Konsequenzen für dich, sondern auch für den Verein haben.
Behördliche Anmeldungen
Für einige Aktionen sind behördliche Genehmigungen nötig. Dies ist im Speziellen der Fall beim öffentlichen Verkauf von Getränken, sowie bei Glücksspielen (Tombola oder Bingo). Hier hat es sich bewährt, dass die jeweilige Crew die Bestimmungen ihrer Stadt/ihres Bundeslandes zu dem Thema recherchiert und die jeweiligen Anträge inklusive der benötigten Informationen an ihre hauptamtlichen Ansprechpartner*innen weiterleiten. Bitte bedenke bei der Planung, dass die Prüfung und Bearbeitung mitunter Wochen dauern kann. Deshalb schicke die Unterlagen nicht erst kurz vor dem Event.
Du darfst entsprechende Veranstaltungen nicht ohne Prüfung oder Genehmigung durchführen. Dies kann Konsequenzen für dich und den Verein haben.
Stellen von Förderanträgen
In vielen Städten und Bundesländern gibt es immer wieder Töpfe zur Förderung von Engagement. Diese Möglichkeit können wir natürlich nutzen. Da eine Crew aber keine eigenständige Organisation ist, kann sie auch nicht direkt gefördert werden. Solltest du also von einer Förderung erfahren, informiere dich über die Bedingungen und setze dich mit deiner hauptamtlichen Ansprechperson in Verbindung. Gemeinsam könnt ihr prüfen, ob Fördersumme und Aufwand in einem gesunden Verhältnis stehen und dann auch den Antrag ausfüllen. Beachte: Förderungen mit detailliertem Verwendungsnachweis haben häufig einen sehr hohen Aufwand und lohnen sich häufig nicht.
Wichtig: Eine Förderung geht immer an Viva con Agua de Sankt Pauli e.V. und kann dann als Vorschuss an eine Person der Crew weitergegeben werden bzw. zur Erstattung von Auslagen genutzt werden. Damit steht der Crew nur das Geld zur Verfügung, dass sie gemäß der Förderungsbedingungen auch ausgegeben haben und per Quittung belegen können.
Ausnahme Hochschulgruppen
Viele Crews sind gleichzeitig auch Hochschulgruppen und haben dadurch ein besonderes Angebot ihrer Uni zur Verfügung, z.B. zum Nutzen von Räumen oder spezielle Fördermöglichkeiten. Hier kann der Verein, bzw. Vorstand als“Nicht-Studentin”' der jeweiligen Hochschule keine Unterschrift leisten. In diesen Fällen ist die Förderung und Unterstützung an die Hochschulgruppe bzw. Studentinnen der Hochschule gebunden. Dennoch sollten einzelne Student*innen kein Risiko eingehen. Solltest du dir bei einer Frage unsicher sein, wende dich an die Freiwilligenkoordination des Vereins.
Hinweis
Da der Vorstand des Vereins das Risiko für alle eingegangenen Rechtsgeschäfte trägt, kann dieser in begründeten Fällen auch entscheiden, das Risiko für ein Rechtsgeschäft einer Crew nicht zu tragen.